[vc_row][vc_column][vc_column_text]Seit dem 1. Januar 2016 sind auf Bundesebene die elektronischen und nicht mehr die gedruckten Fassungen der amtlichen Veröffentlichungen des Bundes [Bundesblatt (BBl), Amtliche Sammlung des Bundesrechts (AS) und Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR)] rechtsverbindlich.
Die auf dem Webportal der Schweizerischen Eidgenossenschaft seit mehreren Jahren im PDF-Format verfügbaren Gesetzestexte sind eine wesentliche Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Studierende sowie für praktizierende Juristinnen und Juristen bei ihrer täglichen Arbeit. Die gedruckten amtlichen Veröffentlichungen, welche bei bibliophilen Nutzern sehr geschätzt sind, wird es jedoch auch in Zukunft geben.
Im Falle von Unterschieden zwischen den gedruckten und den elektronischen Ausgaben der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) oder des Bundesblatts (BBL) gehen ab dem 1. Januar 2016 die elektronischen den gedruckten Ausgaben vor. An der Massgeblichkeit der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) gegenüber der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) ändert sich dagegen nichts.
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- Webseite des Kompetenzzentrums Amtliche Veröffentlichungen (KAV): Fragen & Antworten zum Primatwechsel und zum neuen Auftritt
- Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (PDF, 152 KB)
- Verordnung über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (PDF, 151 KB)
- Totalrevision der Publikationsverordnung: Erläuternder Bericht (PDF, 682 KB)
- Botschaft zur Änderung des Publikationsgesetzes (PDF, 151 KB)
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