[vc_text_separator title=”” i_icon_fontawesome=”fas fa-hand-point-down” i_color=”mulled_wine” add_icon=”true”]Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. August 2022 beschlossen, das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) am 1. September 2023 in Kraft treten zu lassen.
Das revidierte schweizerische Datenschutzrecht stellt die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht sicher und ermöglicht es, die modernisierte Datenschutzkonvention 108 des Europarats (Änderungsprotokoll zur Datenschutzkonvention 108 des Europarats [ERK 108]) zu ratifizieren. Diese Anpassungen im neuen Datenschutzrecht sind – für die Schweiz – wichtig, damit die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt und die grenzüberschreitende Datenübermittlung auch in Zukunft ohne zusätzliche Anforderungen möglich bleibt.
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[vc_row][vc_column][vc_message]Medienmitteilung des Bundesrates vom 31. August 2022[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_message]Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG) vom 25. September 2020 (gültig ab: 1. September 2023)[/vc_message][/vc_column][/vc_row]