DARK LIGHT

Sandbox

Eine der Grundfragen einer philosophischen Analyse des Blödsinns ist die nach dem ontologischen Status: Ist die Zuschreibung von Blödsinnigkeit eine rein subjektive, wie «Köstlich!» oder «Beeindruckend!», oder liegt in ihr ein objektiver Gehalt?
Anders gefragt: Ist Blödsinn bloss Ansichtssache?
Harry Frankfurt hat die epistemisch-ontologischen Bedingungen des Blödsinns herausgearbeitet: Ob eine Äusserung blödsinnig ist, hängt nicht davon ab, ob sie wahr oder falsch ist, und nicht davon, ob der Sprecher sie gestammelt oder geschliffen formuliert hat, sondern vom Dreiecksverhältnis zwischen ihr, dem Sprecher und der Welt. Wenn der Sprecher die Absicht hat, wahr über die Welt zu sprechen, dann redet er keinen Blödsinn im technischen Sinn. Auch dann nicht, wenn seine Äusserung nicht die klügste ist. Wenn er aber in anderer Absicht spricht und darüber den Wahrheitsgehalt seiner Äusserungen vernachlässigt: Dann redet er Blödsinn.
Bullshitter, wie Frankfurt sie versteht, stellen sich selbst als Überbringer der Wahrheit dar, obwohl gerade das nicht ihr Ansinnen ist. Stattdessen sind sie ihrem Wesen nach Fälscher und Schwindler, die mit ihrer Rede die Meinungen und Haltungen derer manipulieren wollen, zu denen sie sprechen.
Die meisten Menschen verlassen sich bei der Bullshit-Detektion, wie bei physischen Exkrementen, auf ihre Nase – also auf ihre vortheoretische Intuition. Doch die kann trügen und schlimmstenfalls selbst Bullshit hervorbringen.
Für unsere Zivilisation ist Bullshit nach Ansicht von Frankfurt eine noch größere Bedrohung als das Lügen. «Es ist wichtig für uns, die Wahrheit zu respektieren», sagt er. «Der Lügner untergräbt nicht unseren Respekt für die Wahrheit, sondern unsere Kenntnis von ihr. Das ist schlecht, aber es unterscheidet ihn vom Bullshilter, der unseren Respekt für die Wahrheit untergräbt.» Auf diese Weise missachtet der Bullshitter den Wert der Wahrheit noch tiefer als der Lügner.

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CV

Geburtsjahr:    1957

Nationalität:    Schweiz

Nationalität:    Ausbildung

Zulassung:      1985

Berufserfahrung

2009 – heute:  BYLAND.LAW

2003 – 2009:  Byland+Caduff Rechtsanwälte

Nationalität:    Ausbildung

Zulassung:      1985

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1957

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Rechtsanwalt; Universität Bern

1985

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